Bedingungen für Empfehlungspartner
Version 2026-11-1 · Stand: 2. November 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am Empfehlungsprogramm für die Software KontoVexa zwischen Balmer Systeme, Inhaber: Paulo Roberto Balmer, c/o POSTFLEX PFX-405-142, Emsdettener Straße 10, 48268 Greven, Deutschland, E-Mail: info@kontovexa.de („Anbieter“) und dem Empfehlungspartner („Partner“).
(2) Teilnehmen können nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB mit Sitz in Deutschland. Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaften und andere Personen, die zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, nehmen nicht am Empfehlungsprogramm teil; für sie gelten die Bedingungen für Kanzlei-Partner.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil.
§ 2 Teilnahme
(1) Der Partner beantragt die Teilnahme im Partnerbereich des Kundenportals des Anbieters (kunden.balmersysteme.de/partner). Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter den Antrag freischaltet und der Partner diese Bedingungen im Partnerbereich des Kundenportals (kunden.balmersysteme.de/partner) elektronisch annimmt. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
(2) Der Partner hält seine Angaben (insbesondere Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr., Angabe zur Kleinunternehmerregelung und Bankverbindung) im Partnerbereich aktuell. Vergütungen werden erst ausgezahlt, wenn diese Angaben vollständig sind.
§ 3 Stellung des Partners
(1) Der Partner empfiehlt KontoVexa freiwillig und nach eigenem Ermessen. Er ist weder verpflichtet, tätig zu werden, noch eine bestimmte Zahl von Empfehlungen oder einen bestimmten Umsatz zu erreichen. Es gibt keine Gebietszuweisung und keine Exklusivität für eine der Parteien.
(2) Der Partner ist nicht berechtigt, im Namen des Anbieters Erklärungen abzugeben, Verträge zu schließen, Preise oder Bedingungen zuzusagen oder Zahlungen entgegenzunehmen. Verträge über KontoVexa kommen ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem Kunden nach den AGB des Anbieters (kontovexa.de/agb) zustande.
(3) Der Partner trägt seine Kosten selbst und ist in seiner Tätigkeit frei. Er ist nicht in die Vertriebsorganisation des Anbieters eingegliedert.
§ 4 Zuordnung von Kunden
(1) Der Partner erhält einen persönlichen Empfehlungslink und einen Partnercode. Ein Kunde ist dem Partner zugeordnet, wenn er sich innerhalb von 90 Tagen nach dem Aufruf des Empfehlungslinks registriert oder bei der Registrierung bzw. Bestellung den Partnercode angibt. Ein angegebener Partnercode geht dem Empfehlungslink vor; bei mehreren Empfehlungslinks gilt der zuletzt aufgerufene.
(2) Der Empfehlungslink wird im Browser nur gespeichert, wenn die besuchende Person in die Speicherung zu Marketingzwecken eingewilligt hat. Ohne Einwilligung wird die Empfehlung nur berücksichtigt, wenn die Registrierung im selben Besuch erfolgt oder der Partnercode angegeben wird. Der Anbieter schuldet keine Zuordnung, die an fehlender Einwilligung, gelöschten Cookies oder technischen Einstellungen des Browsers scheitert.
(3) Jeder Kunde ist höchstens einem Partner zugeordnet. Die Zuordnung bleibt bestehen, solange der Kunde einen Vertrag mit dem Anbieter hat; sie kann nur auf Wunsch des Kunden oder bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen geändert werden.
(4) Nicht zugeordnet werden Kunden, die bereits vor der Empfehlung einen kostenpflichtigen Tarif hatten, sowie der Partner selbst, mit ihm verbundene Unternehmen, seine Inhaber, Geschäftsführer und Beschäftigten (Selbstempfehlung). Hat ein Kunde den Partnercode bei der ersten Bestellung versehentlich nicht angegeben, kann der Partner die Zuordnung innerhalb von 30 Tagen nach dieser Bestellung im Partnerbereich beantragen; der Anbieter entscheidet nach Prüfung.
§ 5 Vergütung
(1) Der Partner erhält für jeden ihm zugeordneten Kunden 25 % der Nettoentgelte (ohne Umsatzsteuer), die der Anbieter von diesem Kunden für KontoVexa tatsächlich erhalten hat, für Zahlungen, die innerhalb von 24 Monaten nach der ersten Zahlung des Kunden eingehen. Rabatte, Gutscheine und Aktionspreise mindern die Bemessungsgrundlage.
(2) Keine Vergütung entsteht für KontoVexa Free, für kostenlose Testzeiträume und für Zahlungen, die erstattet, zurückgebucht oder storniert werden. Wird eine Zahlung nach der Abrechnung erstattet oder zurückgebucht, wird die darauf entfallende Vergütung mit späteren Vergütungen verrechnet oder ist zurückzuzahlen.
(3) Eine Vergütung wird 30 Tage nach dem Zahlungseingang abrechnungsfähig.
(4) Mit der Vergütung sind alle Leistungen des Partners abgegolten. Weitere Ansprüche auf Vergütung, Provision oder Aufwendungsersatz für Empfehlungen bestehen nicht, soweit gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist.
§ 6 Abrechnung durch Gutschrift
(1) Die Parteien vereinbaren, dass der Anbieter über die Vergütung monatlich durch Gutschrift im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG abrechnet. Die Gutschrift wird im Partnerbereich bereitgestellt und enthält die Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG.
(2) Ist der Partner umsatzsteuerpflichtig, weist die Gutschrift die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe aus. Hat der Partner angegeben, die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) anzuwenden, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Partner teilt Änderungen seiner umsatzsteuerlichen Verhältnisse unverzüglich mit und haftet für die Richtigkeit seiner Angaben.
(3) Eine Gutschrift wird erst erstellt, wenn die abrechnungsfähigen Vergütungen mindestens 50 Euro betragen; geringere Beträge werden auf den Folgemonat vorgetragen. Bei Vertragsende wird ein verbleibendes Guthaben unabhängig von diesem Mindestbetrag abgerechnet.
(4) Der Betrag der Gutschrift wird innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Bereitstellung auf das hinterlegte Konto überwiesen. Widerspricht der Partner einer Gutschrift, teilt er dies dem Anbieter unverzüglich in Textform mit; die Parteien stellen dann die Abrechnung richtig.
(5) Der Partner ist für die Versteuerung seiner Vergütungen selbst verantwortlich.
§ 7 Werbung und Marke
(1) Der Partner kennzeichnet Empfehlungen mit Empfehlungslink als Werbung (zum Beispiel „Anzeige“ oder „Werbung“), soweit sich der kommerzielle Zweck nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt.
(2) Der Partner wirbt nur mit zutreffenden Angaben. Er macht keine Zusagen zu steuerlichen Ergebnissen, zur Eignung von KontoVexa für den Einzelfall oder zu Preisen, die von der aktuellen Preisübersicht abweichen. Werbung per E-Mail, Telefon oder Messenger ist nur mit der nach § 7 UWG erforderlichen Einwilligung zulässig.
(3) Der Partner darf die Marke KontoVexa und die vom Anbieter bereitgestellten Materialien während der Vertragslaufzeit zur Empfehlung nutzen. Nicht erlaubt sind die Buchung der Marke oder verwechselbarer Begriffe als Suchanzeigen-Keyword, die Registrierung von Domains oder Profilen mit der Marke sowie der Eindruck, der Partner sei der Anbieter oder handle in seinem Auftrag.
§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Im Partnerbereich sieht der Partner zu seinen zugeordneten Kunden nur den Namen, den Tarif, den Status und die Vergütungen. Der Partner erhält dadurch keinen Zugriff auf die Daten der Kunden in KontoVexa. Ein solcher Zugriff besteht nur, wenn ein Kunde den Partner selbst in sein Konto einlädt.
(2) Der Partner verwendet die Angaben des Partnerbereichs nur zur Prüfung seiner Abrechnung und behandelt sie vertraulich. Die Verarbeitung der Daten des Partners durch den Anbieter ist in der Datenschutzerklärung (kontovexa.de/datenschutz) beschrieben.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können ihn mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere bei Selbstempfehlung, Manipulation der Zuordnung oder irreführender Werbung vor.
(2) Kündigt der Anbieter ordentlich, behält der Partner seinen Vergütungsanspruch für Zahlungen der ihm bis zum Vertragsende zugeordneten Kunden für den Rest des Zeitraums nach § 5 Abs. 1. In allen anderen Fällen entsteht ein Vergütungsanspruch nur für Zahlungen, die bis zum Vertragsende eingegangen sind.
(3) Mit dem Vertragsende enden der Empfehlungslink, der Partnercode und das Recht zur Nutzung der Marke. Die Abrechnung nach § 6 erfolgt noch für die bis dahin entstandenen Ansprüche.
§ 10 Änderungen
(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Er teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Die geänderten Bedingungen gelten erst, wenn der Partner sie im Partnerbereich annimmt.
(2) Nimmt der Partner die geänderten Bedingungen bis zum Inkrafttreten nicht an, kann der Anbieter den Vertrag zu diesem Zeitpunkt kündigen; § 9 Abs. 2 Satz 1 gilt entsprechend. Bis dahin entstandene Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
§ 11 Haftung und Schlussbestimmungen
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Anbieter schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit des Empfehlungslinks oder des Partnerbereichs.
(2) Der Partner stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einem schuldhaften Verstoß des Partners gegen § 7 oder gegen gesetzliche Vorschriften bei seiner Werbung beruhen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
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