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Rechnungen schreiben als Selbstständiger: Pflichtangaben und Programm

Eine Rechnung ohne Pflichtangaben kostet deinen Kunden den Vorsteuerabzug – und dich Zeit für Korrekturen. Das gehört auf jede Rechnung in Deutschland.

Pflichtangaben einer Rechnung (§ 14 UStG)

Jede Rechnung über mehr als 250 € brutto muss diese Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift von dir und deinem Kunden.
  • Deine Steuernummer oder deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  • Ausstellungsdatum und eine fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer.
  • Menge und Art der Lieferung oder Umfang und Art der Leistung.
  • Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (auch als Leistungszeitraum).
  • Nettobetrag, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen, sowie Steuersatz und Steuerbetrag – oder ein Hinweis, warum keine Umsatzsteuer berechnet wird.

Kleinbetragsrechnung bis 250 €

Für Rechnungen bis 250 € brutto reichen dein Name und deine Anschrift, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung sowie der Bruttobetrag mit dem Steuersatz.

Rechnung als Kleinunternehmer

Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus und schreibst stattdessen einen Hinweis wie „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ auf die Rechnung. Alle anderen Pflichtangaben bleiben.

Kunden im Ausland: Reverse Charge

Erbringst du eine Dienstleistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land, schuldet in der Regel der Kunde die Umsatzsteuer (Reverse-Charge-Verfahren). Auf die Rechnung gehören dann deine und seine USt-IdNr. sowie der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Diese Umsätze meldest du zusätzlich in der Zusammenfassenden Meldung (ZM).

Rechnungen schreiben mit KontoVexa

KontoVexa vergibt die Rechnungsnummern fortlaufend, prüft die Pflichtangaben und setzt die Hinweise für Reverse Charge und Steuerbefreiungen wie die Kleinunternehmerregelung. Gutschriften und Stornorechnungen erstellst du mit einem Klick, ohne Lücken in der Nummernfolge. Jede Rechnung erscheint automatisch in deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung und in der EÜR – und auf Wunsch als E-Rechnung im Format ZUGFeRD oder XRechnung.

Häufige Fragen

Darf ich Rechnungen mit Word oder Excel schreiben?

Ja, solange alle Pflichtangaben stimmen und die Nummern fortlaufend sind. Ab 2027/2028 müssen Rechnungen an Unternehmen in Deutschland aber E-Rechnungen sein; eine Word- oder PDF-Datei reicht dann nicht mehr.

Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?

Rechnungen und Buchungsbelege bewahrst du acht bzw. zehn Jahre auf – unveränderbar und so, dass das Finanzamt sie lesen kann (GoBD). KontoVexa archiviert sie zehn Jahre lang.

Was mache ich bei einer falschen Rechnung?

Du stornierst sie mit einer Stornorechnung und schreibst eine neue Rechnung mit neuer Nummer. Löschen ist nicht erlaubt.

Mehr über die passende KontoVexa-Funktion: Rechnungen

Schritt für Schritt im KontoVexa-Handbuch: Rechnungen schreiben

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung.

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