Reseller-Vertrag
Version 2026-11-1 · Stand: 2. November 2026
§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich
(1) Dieser Vertrag regelt den Weiterverkauf von Nutzungsrechten an der Software KontoVexa („Lizenzen“) zwischen Balmer Systeme, Inhaber: Paulo Roberto Balmer, c/o POSTFLEX PFX-405-142, Emsdettener Straße 10, 48268 Greven, Deutschland, E-Mail: info@kontovexa.de („Anbieter“) und dem Reseller.
(2) Reseller können nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB mit Sitz in Deutschland sein, die gewerblich IT-Dienstleistungen oder Software anbieten. Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaften und andere zur Hilfeleistung in Steuersachen befugte Personen sind als Reseller ausgeschlossen.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter den Antrag des Resellers freischaltet und der Reseller diesen Vertrag im Partnerbereich (kunden.balmersysteme.de/partner) elektronisch annimmt.
§ 2 Weiterverkauf im eigenen Namen
(1) Der Reseller kauft Lizenzen beim Anbieter und verkauft sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an seine Kunden („Endkunden“) weiter. Er bestimmt seine Verkaufspreise und Bedingungen gegenüber den Endkunden frei.
(2) Der Reseller ist nicht Vertreter des Anbieters und nicht berechtigt, in dessen Namen Erklärungen abzugeben oder Verträge zu schließen. Er sagt Endkunden keine Leistungen des Anbieters zu, die über die Leistungsbeschreibung und die AGB des Anbieters (kontovexa.de/agb) hinausgehen.
(3) Es gibt keine Exklusivität, kein Vertragsgebiet, keine Mindestabnahme und keine Verpflichtung des Resellers, fortlaufend Endkunden zu gewinnen. Der Anbieter darf KontoVexa weiterhin selbst und über andere Partner vertreiben.
§ 3 Nutzungsverhältnis des Endkunden
(1) Jeder Endkunde nutzt KontoVexa mit einem eigenen Konto, dessen Inhaber er ist, und nimmt bei der Registrierung die AGB des Anbieters an; sie regeln die Nutzung der Software, den Datenschutz und die Rechte an den Daten. Der Anbieter verarbeitet die Daten des Endkunden in dessen Auftrag.
(2) Die Entgelte für die Lizenzen der Endkunden des Resellers schuldet allein der Reseller. Der Anbieter stellt den Endkunden des Resellers für diese Lizenzen nichts in Rechnung und zeigt ihnen in KontoVexa keine Bestellmöglichkeit für diese Lizenzen an.
(3) Der Reseller erhält Zugriff auf das Konto eines Endkunden nur, wenn der Endkunde ihn dazu einlädt, und nur mit der vom Endkunden gewählten Rolle. Der Endkunde kann diesen Zugriff jederzeit entziehen. Nutzt der Reseller den Zugriff für Support- oder Einrichtungsleistungen, schließt er mit dem Endkunden die dafür erforderlichen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen.
§ 4 Preise und Rabattstufen
(1) Der Reseller zahlt für jede Lizenz den Listenpreis der aktuellen Preisübersicht abzüglich des Rabatts seiner Stufe: Stufe „Partner“ 40 %, Stufe „Silber“ ab 10 aktiven kostenpflichtigen Lizenzen 45 %, Stufe „Gold“ ab 30 aktiven kostenpflichtigen Lizenzen 50 %. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Stufe wird zum Ersten jedes Monats nach der Zahl der aktiven kostenpflichtigen Lizenzen festgestellt und gilt für diesen Monat. Eine niedrigere Stufe gilt erst, wenn die Schwelle drei Monate nacheinander unterschritten wurde.
(3) Preisänderungen der Preisübersicht gelten für den Reseller mit einer Ankündigung von sechs Wochen in Textform. Aktionen für Direktkunden gelten nicht für den Reseller.
§ 5 Abrechnung und Zahlung
(1) Der Anbieter stellt dem Reseller zum Ersten jedes Monats eine Sammelrechnung über die im Vormonat aktiven Lizenzen. Lizenzen, die im Laufe des Monats beginnen, enden oder den Tarif wechseln, werden tagesgenau abgerechnet.
(2) Die Rechnung ist sofort fällig und wird per SEPA-Lastschrift eingezogen; der Reseller erteilt dafür im Partnerbereich ein Mandat. Kosten einer vom Reseller zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Reseller.
(3) Ist der Reseller mit einer Zahlung mehr als 14 Tage im Verzug, mahnt der Anbieter in Textform. Ist er mehr als 30 Tage im Verzug, kann der Anbieter die Konten der betroffenen Endkunden auf Lesezugriff beschränken, bis die Zahlung eingegangen ist; der Anbieter kündigt dies dem Reseller vorher in Textform an. Die Endkunden behalten in jedem Fall Zugriff auf ihre Daten und deren Export; Daten werden wegen eines Zahlungsverzugs nicht gelöscht.
§ 6 Support und Pflichten
(1) Der Reseller ist erste Anlaufstelle für seine Endkunden (First-Level-Support): Einrichtung, Bedienung und Fragen zum Vertrag mit dem Reseller. Der Anbieter leistet den Second-Level-Support gegenüber dem Reseller und den Endkunden für Fehler der Software und Fragen zu ihren Funktionen; die Endkunden können sich weiterhin direkt an den Support des Anbieters wenden.
(2) Der Reseller berät die Endkunden nicht in Steuersachen, soweit er dazu nicht befugt ist, und weist sie darauf hin, dass KontoVexa keine Steuerberatung ersetzt.
(3) Für Werbung, Marke und Datenschutz gelten §§ 7 und 8 der Bedingungen für Empfehlungspartner entsprechend.
§ 7 Wechsel von Endkunden
(1) Ein Endkunde kann jederzeit verlangen, KontoVexa künftig direkt beim Anbieter zu beziehen oder zu einem anderen Reseller zu wechseln. Der Anbieter informiert den Reseller über den Wechsel; die Lizenz wird dem Reseller bis zum Tag des Wechsels berechnet.
(2) Die Daten, Einstellungen und Belege des Endkunden bleiben beim Wechsel unverändert erhalten.
§ 8 Laufzeit, Kündigung und Übergang
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können ihn mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Bei Vertragsende informiert der Anbieter die Endkunden des Resellers und bietet ihnen an, KontoVexa innerhalb von 60 Tagen direkt beim Anbieter oder über einen anderen Reseller weiter zu beziehen. Bis zum Ende dieser Frist bleiben die Lizenzen aktiv und werden dem Reseller berechnet. Endkunden, die sich bis dahin nicht entscheiden, wechseln zu KontoVexa Free; ihre Daten bleiben erhalten.
(3) Gesetzliche Ansprüche der Parteien bei Vertragsende bleiben unberührt.
§ 9 Änderungen, Haftung und Schlussbestimmungen
(1) Der Anbieter kann diesen Vertrag mit einer Ankündigung von mindestens sechs Wochen in Textform ändern; die Änderung gilt erst, wenn der Reseller sie im Partnerbereich annimmt. Nimmt der Reseller sie nicht an, kann der Anbieter den Vertrag mit der Frist nach § 8 Abs. 1 kündigen.
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens auf die Entgelte, die der Reseller in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlt hat.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
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