Dauerfristverlängerung: einen Monat mehr Zeit für die Umsatzsteuer-Voranmeldung
Mit der Dauerfristverlängerung gibst du jede Umsatzsteuer-Voranmeldung einen Monat später ab und zahlst auch einen Monat später – statt am 10. des Folgemonats erst am 10. des übernächsten Monats. Quartalszahler bekommen sie ohne Gegenleistung, Monatszahler leisten jedes Jahr bis zum 10. Februar eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-Vorauszahlungen, die mit der Dezember-Voranmeldung verrechnet wird.
Was ist die Dauerfristverlängerung?
Normalerweise muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums beim Finanzamt sein, und die Zahllast muss bis dahin bezahlt werden. Zehn Tage sind knapp: Belege fehlen noch, Kontoauszüge sind nicht abgeglichen, Rechnungen vom Monatsende kommen erst später an. Die Dauerfristverlängerung nach § 18 Abs. 6 UStG und §§ 46 bis 48 UStDV gibt dir dauerhaft einen Monat mehr.
Sie ist eine echte Fristverlängerung: Auch die Zahlung ist erst einen Monat später fällig. Für dich bedeutet das bessere Liquidität und eine sauberere Voranmeldung, weil mehr Eingangsrechnungen des Zeitraums vorliegen und du die Vorsteuer daraus gleich abziehen kannst.
Die Dauerfristverlängerung gilt nur für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Die Zusammenfassende Meldung bleibt am 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums fällig, und die Umsatzsteuer-Jahreserklärung hat ihre eigene Frist.
Fristen mit und ohne Dauerfristverlängerung
Die Tabelle zeigt, wann die Voranmeldung abzugeben und die Zahllast zu zahlen ist. Fällt der Termin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag. Bei Überweisungen gilt zusätzlich eine Zahlungsschonfrist von drei Tagen, in der noch kein Säumniszuschlag entsteht – für die Abgabe der Voranmeldung gilt sie nicht.
| Voranmeldungszeitraum | Ohne Dauerfristverlängerung | Mit Dauerfristverlängerung |
|---|---|---|
| Januar | 10. Februar | 10. März |
| Februar | 10. März | 10. April |
| März | 10. April | 10. Mai |
| April | 10. Mai | 10. Juni |
| Mai | 10. Juni | 10. Juli |
| Juni | 10. Juli | 10. August |
| Juli | 10. August | 10. September |
| August | 10. September | 10. Oktober |
| September | 10. Oktober | 10. November |
| Oktober | 10. November | 10. Dezember |
| November | 10. Dezember | 10. Januar des Folgejahres |
| Dezember | 10. Januar des Folgejahres | 10. Februar des Folgejahres |
| 1. Quartal (Januar–März) | 10. April | 10. Mai |
| 2. Quartal (April–Juni) | 10. Juli | 10. August |
| 3. Quartal (Juli–September) | 10. Oktober | 10. November |
| 4. Quartal (Oktober–Dezember) | 10. Januar des Folgejahres | 10. Februar des Folgejahres |
Dauerfristverlängerung beantragen: Schritt für Schritt über ELSTER
Einen Bescheid musst du nicht abwarten: Die Verlängerung gilt, solange das Finanzamt den Antrag nicht ablehnt. Er muss spätestens zu dem Termin eingehen, an dem die erste Voranmeldung abzugeben wäre, für die er gelten soll. Ein späterer Antrag wirkt erst für die folgenden Zeiträume. So gehst du vor:
- In Mein ELSTER unter „Formulare & Leistungen“ → „Umsatzsteuer“ das Formular „Antrag auf Dauerfristverlängerung / Anmeldung der Sondervorauszahlung“ (Vordruck USt 1 H) für das betreffende Jahr wählen.
- Quartalszahler: Nur den Antrag auf Dauerfristverlängerung ankreuzen. Frist für das laufende Jahr: 10. April.
- Monatszahler: Zusätzlich die Sondervorauszahlung in Kennzahl 38 eintragen. Frist: 10. Februar – und zwar jedes Jahr erneut, auch wenn die Verlängerung schon besteht.
- Gründer: Den Antrag kannst du direkt nach Erhalt der Steuernummer stellen; die Sondervorauszahlung berechnest du aus den voraussichtlichen Vorauszahlungen. Den Wunsch nach Dauerfristverlängerung kannst du schon im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angeben.
- Sondervorauszahlung bis zum Fälligkeitstag zahlen oder per SEPA-Lastschriftmandat abbuchen lassen.
Sondervorauszahlung: 1/11 berechnen – mit Beispiel
Die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres (§ 47 UStDV). Gemeint ist die Summe der zwölf Monatsergebnisse (Kennzahl 83) – ohne Abzug der Sondervorauszahlung, die im Dezember verrechnet wurde. Erstattungsmonate mit negativem Ergebnis mindern die Summe.
Warum 1/11? Durch die Verlängerung bist du rechnerisch einen Monat im Rückstand. Das Finanzamt sichert sich diesen Monat als „Pfand“ ab: Elf reguläre Zahlungen plus Sondervorauszahlung entsprechen ungefähr den zwölf Zahlungen ohne Verlängerung.
Hast du im Vorjahr erst während des Jahres begonnen, rechnest du die Vorauszahlungen auf ein volles Jahr hoch. Im Gründungsjahr nimmst du die voraussichtlichen Vorauszahlungen des laufenden Jahres.
| Schritt | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Vorauszahlungen 2025 (Summe Kz 83, Januar–Dezember) | z. B. 11 × 2.300 € + 1 × 1.100 € | 26.400 € |
| Sondervorauszahlung 2026 | 26.400 € ÷ 11 | 2.400 € |
| Fällig und anzumelden bis | 10. Februar 2026 | — |
| Verrechnung | Voranmeldung Dezember 2026, Kz 39 | − 2.400 € |
Verrechnung der Sondervorauszahlung in der Dezember-Voranmeldung
Die Sondervorauszahlung ist keine zusätzliche Steuer. Du ziehst sie in der Voranmeldung für Dezember in Kennzahl 39 ab. Bleibt ein Überschuss, erstattet ihn das Finanzamt.
Beispiel: Für Dezember 2026 ergibt sich eine Zahllast von 2.100 €. Abzüglich der Sondervorauszahlung von 2.400 € in Kennzahl 39 entsteht ein Überschuss von 300 €, den das Finanzamt erstattet. Abzugeben ist diese Voranmeldung mit Dauerfristverlängerung bis 10. Februar 2027 – am selben Tag ist die neue Sondervorauszahlung für 2027 fällig.
Endet die Dauerfristverlängerung oder deine Tätigkeit während des Jahres, wird die Sondervorauszahlung in der letzten Voranmeldung angerechnet, für die die Verlängerung gilt. Vergisst du die Kennzahl 39, geht das Geld nicht verloren: Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung berücksichtigt alle geleisteten Vorauszahlungen einschließlich der Sondervorauszahlung.
Lohnt sich die Dauerfristverlängerung?
Für Quartalszahler fast immer, denn sie kostet nichts. Für Monatszahler ist sie ein Tausch: Du bindest einmal im Jahr etwa einen Monatsbetrag und bekommst dafür zwölfmal einen Monat mehr Zeit.
- Vorteil bei Soll-Versteuerung: Du musst die Umsatzsteuer erst zahlen, wenn viele Kunden bereits bezahlt haben – das entlastet die Liquidität spürbar.
- Vorteil für die Qualität: Mehr Belege des Zeitraums liegen vor, Bankumsätze sind abgeglichen, und du musst seltener eine berichtigte Voranmeldung abgeben.
- Nachteil: Die Sondervorauszahlung ist im Februar fällig, die Erstattung kommt erst nach der Dezember-Voranmeldung zurück. Das ist ein zinsloser Kredit an das Finanzamt über rund elf Monate.
- Nachteil: Schuldest du im Dezember wenig, entsteht ein Erstattungsanspruch, der erst nach Bearbeitung ausgezahlt wird.
- Faustregel: Wenn du deine Buchhaltung regelmäßig erst nach dem 10. fertig hast, beantrage sie – verspätete Voranmeldungen kosten Verspätungs- und Säumniszuschläge, die Sondervorauszahlung kostet nichts.
Widerruf und Ende: Wann gilt die Dauerfristverlängerung nicht mehr?
Du musst den Antrag nicht jährlich wiederholen; nur die Sondervorauszahlung meldest du als Monatszahler jedes Jahr neu an. Die Verlängerung gilt, bis du sie zurücknimmst oder das Finanzamt sie widerruft.
- Eigener Widerruf: Du nimmst den Antrag schriftlich oder über ELSTER zurück; sinnvoll zum Jahreswechsel, damit die Sondervorauszahlung sauber in der Dezember-Voranmeldung verrechnet wird.
- Widerruf durch das Finanzamt: möglich, wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint – typischerweise bei wiederholt verspäteten Voranmeldungen oder Zahlungsrückständen (§ 46 UStDV).
- Wechsel von monatlich zu vierteljährlich: Liegt deine Steuer des Vorjahres bei höchstens 9.000 €, wirst du Quartalszahler. Die Verlängerung läuft weiter, eine neue Sondervorauszahlung entfällt.
- Befreiung von Voranmeldungen: Liegt die Vorjahressteuer bei höchstens 2.000 € und befreit dich das Finanzamt, hat die Verlängerung keine Wirkung mehr.
- Aufgabe der Tätigkeit: Die Sondervorauszahlung wird in der letzten Voranmeldung verrechnet.
Dauerfristverlängerung für Kleinunternehmer: brauchst du sie?
Nein. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG gibst du keine laufenden Voranmeldungen ab, also gibt es auch nichts zu verlängern. Eine Ausnahme sind einzelne Zeiträume, in denen du als Leistungsempfänger Umsatzsteuer schuldest – etwa beim Einkauf von Online-Werbung aus dem EU-Ausland nach dem Reverse-Charge-Verfahren. Für diese seltenen Voranmeldungen lohnt sich ein Antrag in der Regel nicht.
Wechselst du zur Regelbesteuerung, bist du im ersten Jahr meist Quartalszahler, weil die Steuer des Vorjahres null war. Dann ist die Dauerfristverlängerung kostenlos und eine gute Idee. Für Gründer gilt: Die frühere Pflicht zur monatlichen Abgabe im Gründungs- und Folgejahr ist für die Jahre 2021 bis 2026 ausgesetzt; maßgeblich ist die voraussichtliche Steuer. Ob die Aussetzung über 2026 hinaus verlängert wird, war bei Redaktionsschluss nicht beschlossen.
Dauerfristverlängerung mit KontoVexa
In KontoVexa hinterlegst du unter Steuerpflichtiger deinen Voranmeldungszeitraum und ob eine Dauerfristverlängerung besteht. KontoVexa verschiebt dann alle Fristen der Umsatzsteuer-Voranmeldung um einen Monat, erinnert dich rechtzeitig und übermittelt die Voranmeldung im Business- und Pro-Tarif direkt an ELSTER. Die Sondervorauszahlung berechnet KontoVexa nicht automatisch – mit der Formel oben hast du sie in einer Minute; ihre Anrechnung in Kennzahl 39 trägst du bei Bedarf direkt in ELSTER ein. Wie du deine Steuerfristen insgesamt im Griff behältst, zeigt ein eigener Ratgeber.
Häufige Fragen
Muss ich die Dauerfristverlängerung jedes Jahr neu beantragen?
Nein, der Antrag gilt dauerhaft. Monatszahler müssen aber jedes Jahr bis zum 10. Februar die Sondervorauszahlung neu berechnen, anmelden und zahlen.
Bis wann muss ich die Dauerfristverlängerung beantragen?
Monatszahler bis 10. Februar, Quartalszahler bis 10. April des Jahres, ab dem sie gelten soll. Ein späterer Antrag gilt ab dem nächsten Voranmeldungszeitraum, dessen Frist noch nicht abgelaufen ist.
Bekomme ich die Sondervorauszahlung zurück?
Ja, rechnerisch vollständig: Sie wird in der Dezember-Voranmeldung in Kennzahl 39 abgezogen. Ist die Dezember-Zahllast kleiner, erstattet das Finanzamt den Rest.
Zahlen Quartalszahler eine Sondervorauszahlung?
Nein. Für vierteljährliche Voranmeldungen ist die Dauerfristverlängerung ohne Sondervorauszahlung zu haben.
Gilt die Dauerfristverlängerung auch für die Zusammenfassende Meldung?
Nein. Die ZM ist immer bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums abzugeben, unabhängig von der Dauerfristverlängerung der Voranmeldung.
Kann das Finanzamt die Dauerfristverlängerung ablehnen?
Ja, wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint, etwa bei Steuerrückständen oder wiederholt verspäteten Voranmeldungen. Aus demselben Grund kann es eine bestehende Verlängerung widerrufen.
Wie hoch ist die Sondervorauszahlung im Gründungsjahr?
Ein Elftel der Vorauszahlungen, die du für das laufende Jahr voraussichtlich leisten wirst. Erwartest du 11.000 € Umsatzsteuer-Vorauszahlungen, beträgt sie 1.000 €.
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Schritt für Schritt im KontoVexa-Handbuch: Dauerfristverlängerung
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung.
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