Einkommensteuererklärung für Selbstständige: Anlagen, Tarif 2026 und Beispielrechnung
Als Selbstständiger musst du jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung elektronisch über ELSTER abgeben – mit Hauptvordruck, Anlage S oder G, Anlage EÜR und meist Anlage Vorsorgeaufwand. Besteuert wird dein Gewinn nach Abzug der Sonderausgaben: 2026 bleiben 12.348 € steuerfrei, danach steigt der Steuersatz von 14 % bis 42 % bzw. 45 %.
Wer muss als Selbstständiger eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Sobald du Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG, Freiberufler) oder aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) hast, bist du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet – unabhängig davon, ob du Gewinn oder Verlust machst. Das gilt auch, wenn du nur nebenberuflich selbstständig bist; wer angestellt ist und daneben mehr als 410 € im Jahr aus einer Nebentätigkeit verdient, muss ebenfalls eine Erklärung abgeben. Mehr dazu im Ratgeber nebenberuflich selbstständig.
Nach § 25 Abs. 4 EStG übermittelst du die Erklärung elektronisch mit Zertifikat über ELSTER oder eine zertifizierte Software. Eine Papiererklärung akzeptiert das Finanzamt nur, wenn dir die elektronische Abgabe wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Wie du dich bei ELSTER registrierst, erklärt der Ratgeber ELSTER für Selbstständige.
Für die Erklärung brauchst du deine steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) und die Steuernummer, die du nach dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt bekommen hast. Auf der Erklärung steht die Steuernummer, unter der du auch die Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgibst.
Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle: Wer in Deutschland wohnt, ist hier mit seinem Welteinkommen unbeschränkt steuerpflichtig. Einkünfte aus dem Ausland gibst du ebenfalls an; ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt dann, welcher Staat besteuern darf.
Welche Anlagen brauchst du für die Einkommensteuererklärung?
Die Einkommensteuererklärung besteht aus einem Hauptvordruck und mehreren Anlagen. Welche du ausfüllst, hängt davon ab, ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist und welche weiteren Einkünfte du hast. Die Abgrenzung erklärt der Ratgeber Freiberufler oder Gewerbe.
- Die Anlage S oder G ist nur ein kurzes Formular: Dort trägst du den Gewinn ein, den du in der Anlage EÜR ermittelt hast, und bei Gewerbe den Hebesatz und den Gewerbesteuer-Messbetrag für die Steuerermäßigung nach § 35 EStG.
- Die Anlage EÜR ist das eigentliche Herzstück: Sie zeigt Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben Zeile für Zeile. Hast du mehrere Betriebe, gibst du pro Betrieb eine eigene Anlage EÜR ab.
- Die Anlage AVEÜR (Anlageverzeichnis) brauchst du, sobald du abnutzbares Anlagevermögen wie Laptop oder Auto über mehrere Jahre abschreibst.
- Die Anlage Vorsorgeaufwand ist für Selbstständige besonders wichtig, weil niemand deine Beiträge automatisch meldet wie bei Arbeitnehmern – vergisst du sie, verschenkst du oft mehrere Tausend Euro Steuerersparnis.
| Formular | Wofür? | Wer braucht es? |
|---|---|---|
| Hauptvordruck (ESt 1 A, „Mantelbogen“) | Persönliche Daten, Bankverbindung, Religion, Veranlagungsart | Alle |
| Anlage S | Gewinn aus selbstständiger (freiberuflicher) Arbeit | Freiberufler |
| Anlage G | Gewinn aus Gewerbebetrieb, Gewerbesteuer-Messbetrag und Hebesatz | Gewerbetreibende |
| Anlage EÜR | Gewinnermittlung: Einnahmen minus Ausgaben | Alle ohne Bilanzierungspflicht |
| Anlage AVEÜR | Anlageverzeichnis mit AfA | Wer Anlagegüter abschreibt |
| Anlage Vorsorgeaufwand | Kranken-, Pflege-, Renten- und andere Versicherungsbeiträge | Praktisch alle |
| Anlage Sonderausgaben | Kirchensteuer, Spenden, Ausbildungskosten | Bei Bedarf |
| Anlage N, KAP, V, Kind | Lohn, Kapitalerträge, Vermietung, Kinder | Bei Bedarf |
Vom Gewinn zum zu versteuernden Einkommen
Die Einkommensteuer wird nicht auf deinen Umsatz und auch nicht direkt auf deinen Gewinn berechnet, sondern auf das zu versteuernde Einkommen. Der Weg dorthin hat feste Schritte:
Beispiel: Eine Grafikdesignerin (Freiberuflerin) hat 2026 Betriebseinnahmen von 82.000 € netto und Betriebsausgaben von 27.000 €. Ihr Gewinn laut Anlage EÜR beträgt 55.000 €. Für Kranken- und Pflegeversicherung zahlt sie 11.000 €, in eine Basisrente 3.000 €. Abzüglich dieser Vorsorgeaufwendungen und des Sonderausgaben-Pauschbetrags von 36 € bleiben rund 40.964 € zu versteuerndes Einkommen. Darauf fallen 2026 etwa 7.516 € Einkommensteuer an – 13,7 % ihres Gewinns.
- Gewinn aus der Anlage EÜR (Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben, ohne Umsatzsteuer, wenn du sie korrekt als durchlaufenden Posten behandelst – siehe EÜR erstellen).
- Plus weitere Einkünfte, z. B. Lohn (nach Werbungskosten), Mieteinnahmen → Summe der Einkünfte.
- Minus Sonderausgaben: vor allem Vorsorgeaufwendungen (Basis-Kranken- und Pflegeversicherung voll, Altersvorsorge bis zum Höchstbetrag von 2026 rund 30.800 €), Kirchensteuer, Spenden.
- Sonstige Vorsorgeaufwendungen wie Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- oder Arbeitslosenversicherung zählen nur bis 2.800 € im Jahr – und dieser Betrag ist durch die Krankenversicherung meist schon ausgeschöpft.
- Minus außergewöhnliche Belastungen (z. B. hohe Krankheitskosten über der zumutbaren Belastung).
- Minus Freibeträge, etwa Kinderfreibeträge, wenn sie günstiger sind als das Kindergeld → zu versteuerndes Einkommen.
Einkommensteuertarif 2026: Grundfreibetrag, Progression, 42 % und 45 %
Der Tarif nach § 32a EStG ist progressiv: Mit steigendem Einkommen steigt nicht nur die Steuer, sondern auch der Steuersatz für jeden zusätzlichen Euro (Grenzsteuersatz). Der Durchschnittssteuersatz – Steuer geteilt durch Einkommen – liegt dabei immer deutlich unter dem Grenzsteuersatz.
Bei Zusammenveranlagung von Ehe- oder Lebenspartnern gilt das Splittingverfahren: Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, die Steuer darauf berechnet und verdoppelt. Bei 60.000 € gemeinsamem zu versteuerndem Einkommen sind das 2026 2 × 4.217 € = 8.434 € statt 14.233 € für eine einzelne Person. Der Effekt ist am größten, wenn ein Partner viel und der andere wenig verdient.
| Zone (zu versteuerndes Einkommen, Einzelveranlagung) | Grenzsteuersatz | Was passiert? |
|---|---|---|
| bis 12.348 € | 0 % | Grundfreibetrag – das Existenzminimum bleibt steuerfrei |
| 12.349 € bis 17.799 € | 14 % bis ca. 24 % | Erste Progressionszone, der Satz steigt schnell |
| 17.800 € bis 69.878 € | ca. 24 % bis 42 % | Zweite Progressionszone, der Satz steigt langsamer |
| 69.879 € bis 277.825 € | 42 % | Spitzensteuersatz – jeder weitere Euro wird mit 42 % besteuert |
| ab 277.826 € | 45 % | „Reichensteuer“ |
Steuerberechnung: Wie viel Einkommensteuer zahlst du 2026?
Die folgende Tabelle zeigt die Einkommensteuer 2026 nach dem Grundtarif (ledig, ohne Kinder) für verschiedene zu versteuernde Einkommen, berechnet mit der Formel aus § 32a EStG. Beachte: Bei Selbstständigen liegt das zu versteuernde Einkommen wegen der Vorsorgeaufwendungen meist 15–25 % unter dem Gewinn.
Ein Spitzensteuersatz von 42 % heißt also nicht, dass 42 % deines Einkommens weg sind: Selbst bei 100.000 € zu versteuerndem Einkommen liegt die Durchschnittsbelastung bei rund 31 %. Wie viel du daraus monatlich zurücklegen solltest, zeigt der Ratgeber Steuerrücklagen für Selbstständige.
Der Grenzsteuersatz ist die Zahl für Entscheidungen: Liegt dein zu versteuerndes Einkommen bei 50.000 €, spart dir eine zusätzliche Betriebsausgabe von 1.000 € rund 350 € Einkommensteuer (plus Kirchensteuer, falls du sie zahlst). Bei 20.000 € sind es nur rund 250 €. Eine Anschaffung „nur wegen der Steuer“ lohnt sich also nie – du sparst immer nur einen Teil dessen, was du ausgibst.
Zweites Beispiel mit allen Bestandteilen: Ein Elektroinstallateur (Gewerbe, Kirchenmitglied in Nordrhein-Westfalen, Hebesatz 400 %) hat 80.000 € Gewinn und 16.000 € Vorsorgeaufwendungen, also rund 64.000 € zu versteuerndes Einkommen. Die tarifliche Einkommensteuer beträgt 15.804 €. Davon wird die Gewerbesteuer von 7.770 € nach § 35 EStG abgezogen (4,0 × Messbetrag 1.942,50 €), es bleiben 8.034 € Einkommensteuer und 0 € Soli. Die Kirchensteuer von rund 1.422 € wird dagegen von der Einkommensteuer vor der Anrechnung berechnet (§ 51a EStG). Zusammen mit der Gewerbesteuer zahlt er 17.226 € – genau so viel, wie er ohne Gewerbesteuer an Einkommen- und Kirchensteuer zahlen würde.
| Zu versteuerndes Einkommen | Einkommensteuer | Soli | Kirchensteuer 9 % | Durchschnittssatz | Grenzsteuersatz |
|---|---|---|---|---|---|
| 20.000 € | 1.570 € | 0 € | 141 € | 7,8 % | 25 % |
| 30.000 € | 4.217 € | 0 € | 380 € | 14,1 % | 28 % |
| 40.000 € | 7.209 € | 0 € | 649 € | 18,0 % | 32 % |
| 50.000 € | 10.548 € | 0 € | 949 € | 21,1 % | 35 % |
| 60.000 € | 14.233 € | 0 € | 1.281 € | 23,7 % | 38 % |
| 80.000 € | 22.464 € | 252 € | 2.022 € | 28,1 % | 42 % |
| 100.000 € | 30.864 € | 1.251 € | 2.778 € | 30,9 % | 42 % |
| 150.000 € | 51.864 € | 2.853 € | 4.668 € | 34,6 % | 42 % |
Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Gewerbesteuer-Anrechnung
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer, wird aber seit 2021 für die meisten nicht mehr erhoben: 2026 gilt eine Freigrenze von 20.350 € Einkommensteuer (Zusammenveranlagung 40.700 €). Darüber folgt eine Milderungszone, in der der Soli höchstens 11,9 % des Betrags über der Freigrenze ausmacht. Als Single zahlst du den Soli damit erst ab rund 75.000 € zu versteuerndem Einkommen, den vollen Satz erst bei deutlich höheren Einkommen.
Kirchensteuer zahlst du nur, wenn du Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft bist. Sie beträgt 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in allen anderen Bundesländern. Die gezahlte Kirchensteuer kannst du im Folgejahr als Sonderausgabe abziehen. Ob du Mitglied bist, gibst du im Hauptvordruck an; bei der Anmeldung in Deutschland wird das im Melderegister erfasst.
Bist du Gewerbetreibender, zahlst du neben der Einkommensteuer gegebenenfalls Gewerbesteuer an deine Gemeinde. Damit du nicht doppelt belastet wirst, ermäßigt sich deine Einkommensteuer nach § 35 EStG um das 4,0-Fache des Gewerbesteuer-Messbetrags – höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Bei einem Hebesatz bis 400 % wird die Gewerbesteuer dadurch praktisch vollständig ausgeglichen; weil die Einkommensteuer sinkt, sinkt auch der Soli – die Kirchensteuer wird dagegen von der Einkommensteuer vor der Anrechnung berechnet. Die Rechnung im Detail zeigt der Ratgeber Gewerbesteuer berechnen. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer und haben deshalb auch keine Anrechnung. Die Gewerbesteuer selbst ist keine Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5b EStG) und mindert den Gewinn in der Anlage EÜR nicht.
Fristen: Bis wann musst du die Einkommensteuererklärung abgeben?
Für Selbstständige gilt dieselbe Frist wie für alle Pflichtveranlagten. Mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sie sich deutlich. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Alle weiteren Termine des Jahres findest du im Ratgeber Steuerfristen für Selbstständige.
Gibst du zu spät ab, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen: 0,25 % der festgesetzten Steuer (abzüglich Vorauszahlungen) pro angefangenem Monat, mindestens 25 € pro Monat. Gibst du ohne Steuerberater erst mehr als 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahres ab, ist der Zuschlag Pflicht. Details im Ratgeber Verspätungszuschlag und Säumniszuschlag.
| Steuerjahr | Ohne Steuerberater | Mit Steuerberater |
|---|---|---|
| 2025 | 31. Juli 2026 | 1. März 2027 (28. Februar ist ein Sonntag) |
| 2026 | 2. August 2027 (31. Juli ist ein Samstag) | 29. Februar 2028 |
Der Einkommensteuerbescheid: prüfen, zahlen, Einspruch
Nach der Bearbeitung schickt dir das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid, meist auch digital in dein ELSTER-Postfach. Er gilt seit 2025 am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post bzw. Bereitstellung als bekannt gegeben. Ab diesem Tag hast du einen Monat Zeit für einen Einspruch (§ 355 AO) – formlos über ELSTER und kostenlos.
Prüfe vor allem: Stimmt der Gewinn mit deiner Anlage EÜR überein? Wurden alle Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt? Wurden deine geleisteten Vorauszahlungen angerechnet? Eine Nachzahlung ist in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe fällig. Gleichzeitig setzt der Bescheid oft neue Vorauszahlungen fest – das überrascht viele im zweiten Jahr. Wie du damit umgehst, steht im Ratgeber Steuervorauszahlungen; eine Prüfliste für den Bescheid findest du im Ratgeber Steuerbescheid prüfen.
Häufige Fehler und verschenkte Abzüge
Die meisten teuren Fehler in Erklärungen von Selbstständigen entstehen nicht im Tarif, sondern bei der Gewinnermittlung und bei den Sonderausgaben. Diese Punkte solltest du vor dem Absenden prüfen:
- Umsatzsteuer vergessen: Die vereinnahmte Umsatzsteuer und erstattete Vorsteuer sind in der EÜR Betriebseinnahmen, gezahlte Umsatzsteuer und Vorsteuer Betriebsausgaben. Wer nur eine Seite erfasst, verfälscht den Gewinn. Grundlagen im Ratgeber Umsatzsteuer für Selbstständige.
- Abschreibung falsch: Ein Laptop für 1.500 € netto darfst du als Computerhardware im Anschaffungsjahr voll absetzen, ein Auto dagegen nur über sechs Jahre verteilt. Wer teure Anschaffungen einfach als Betriebsausgabe bucht, riskiert Korrekturen – siehe Abschreibung (AfA).
- Vorsorgeaufwand nicht eingetragen: Ohne Anlage Vorsorgeaufwand fehlen bei 11.000 € Krankenversicherung schnell 3.000 € Steuerersparnis.
- Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale: Für Tage im Homeoffice gibt es 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr – sie gehören bei Selbstständigen als Betriebsausgabe in die EÜR.
- Private Nutzung nicht versteuert: Nutzt du ein betriebliches Auto oder Handy privat, musst du den Privatanteil als Entnahme ansetzen.
- Vorauszahlungen nicht geprüft: Steht im Bescheid ein falscher Betrag an geleisteten Vorauszahlungen, zahlst du doppelt, wenn du nicht reagierst.
Einkommensteuer mit KontoVexa vorbereiten
KontoVexa übernimmt den aufwendigsten Teil: Aus deinen Rechnungen, Belegen und Bankumsätzen entsteht über die SKR03-Buchung die Anlage EÜR, dazu das Anlageverzeichnis (Anlage AVEÜR) mit linearer AfA und GWG. Im Business- und Pro-Tarif prüft KontoVexa die Anlage EÜR mit der offiziellen ELSTER-Software (ERiC) und sendet sie direkt; Gewerbetreibende können auch die Gewerbesteuererklärung übermitteln. Mehr dazu auf der Seite EÜR mit KontoVexa.
Den Hauptvordruck (Mantelbogen) und die persönlichen Anlagen wie Anlage S/G, Vorsorgeaufwand oder Kind erstellt KontoVexa nicht – diese füllst du in Mein ELSTER aus oder lässt sie von deinem Steuerberater erstellen. Den Gewinn übernimmst du dafür einfach aus der Anlage EÜR in KontoVexa.
Häufige Fragen
Wie viel Steuern zahlt man als Selbstständiger?
Das hängt vom zu versteuernden Einkommen ab: 2026 sind bis 12.348 € steuerfrei, bei 30.000 € fallen rund 4.217 € an (14 % im Schnitt), bei 60.000 € rund 14.233 € (24 %). Dazu kommen gegebenenfalls Kirchensteuer, Soli und bei Gewerbe die Gewerbesteuer, die aber großteils angerechnet wird. Umsatzsteuer ist keine Belastung für dich, sondern durchlaufend.
Muss ich als Selbstständiger eine Steuererklärung machen, wenn ich Verlust habe?
Ja. Mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbe bist du immer zur Abgabe verpflichtet. Ein Verlust lohnt sich sogar: Er wird mit anderen Einkünften verrechnet oder als Verlustvortrag in spätere Jahre übertragen.
Was ist der Unterschied zwischen Anlage S und Anlage G?
Anlage S ist für Freiberufler mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG, Anlage G für Gewerbetreibende nach § 15 EStG. In der Anlage G gibst du zusätzlich Gewerbesteuer-Messbetrag und Hebesatz an, damit die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet wird.
Kann ich Krankenversicherungsbeiträge als Selbstständiger absetzen?
Ja, in der Anlage Vorsorgeaufwand. Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung sind voll abziehbar; nur der Anteil für Krankengeld (bei gesetzlich Versicherten pauschal 4 %) und Wahlleistungen fällt heraus. Als Betriebsausgabe in der EÜR gehören sie dagegen nicht.
Bis wann muss die Steuererklärung 2025 beim Finanzamt sein?
Ohne Steuerberater bis 31. Juli 2026. Wenn ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein die Erklärung erstellt, bis 1. März 2027, weil der 28. Februar 2027 ein Sonntag ist.
Ab wann zahlt man 42 % Steuern?
Der Spitzensteuersatz von 42 % gilt 2026 ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (Ehepaare: 139.758 €) – aber nur für den Teil darüber. Der Durchschnittssteuersatz liegt an dieser Grenze erst bei etwa 26 %.
Kann ich die Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen?
Ja. Mit einem ELSTER-Zertifikat füllst du Hauptvordruck und Anlagen in Mein ELSTER aus; viele Daten wie Krankenversicherungsbeiträge kannst du über den Belegabruf übernehmen. Die Anlage EÜR kannst du direkt aus einer Buchhaltungssoftware senden.
Was passiert, wenn ich die Nachzahlung nicht sofort bezahlen kann?
Zahlst du nicht bis zum Fälligkeitstag, fällt ein Säumniszuschlag von 1 % des (auf 50 € abgerundeten) Rückstands pro angefangenem Monat an. Melde dich deshalb vorher beim Finanzamt: Du kannst eine Stundung oder Ratenzahlung beantragen, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte wäre. Dafür fallen in der Regel Stundungszinsen an.
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Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung.
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