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Nebenberuflich selbstständig: Was du neben Job, Studium oder Elternzeit beachten musst

Nebenberuflich selbstständig sein ist in Deutschland ohne Sondergenehmigung möglich: Du meldest die Tätigkeit wie jeder Gründer beim Finanzamt (und ggf. beim Gewerbeamt) an, gibst eine Einkommensteuererklärung mit Anlage N und EÜR ab und prüfst, ob dein Arbeitgeber informiert werden muss. Steuerlich gibt es keinen „Nebenberufs-Rabatt“ – nur den Härteausgleich bis 820 € und die Kleinunternehmerregelung.

Was bedeutet „nebenberuflich selbstständig“ – und für wen gilt welche Grenze?

Ein Gesetz, das „Nebenberuf“ einheitlich definiert, gibt es nicht. Für das Finanzamt bist du einfach selbstständig – egal, ob du daneben angestellt bist oder nicht. Die Frage „neben- oder hauptberuflich?“ spielt vor allem bei der Krankenversicherung, beim Arbeitslosengeld und beim Elterngeld eine Rolle, und jede Stelle hat eigene Maßstäbe.

Wichtig ist deshalb, nicht nach einem Gefühl („ist ja nur nebenbei“) zu entscheiden, sondern für jeden Bereich die passende Grenze zu kennen. Die folgende Übersicht fasst sie zusammen.

BereichWas zähltGrenze / Faustregel 2026
EinkommensteuerGewinn aus der Selbstständigkeitkein Nebenberufsstatus; Härteausgleich bis 410 € / 820 € Nebeneinkünfte
UmsatzsteuerUmsatz aller deiner TätigkeitenKleinunternehmer: Vorjahr ≤ 25.000 €, laufendes Jahr ≤ 100.000 €
GewerbesteuerGewinn aus GewerbebetriebFreibetrag 24.500 €; Freiberufler zahlen keine
KrankenversicherungZeit und Einkommen im Vergleich zur Beschäftigungmeist nebenberuflich, wenn du mehr als 20 Std./Woche angestellt bist und mehr als 1.977,50 € im Monat verdienst
Arbeitslosengeldwöchentliche Arbeitszeitunter 15 Std./Woche; 165 € im Monat anrechnungsfrei
Elterngeldwöchentliche Arbeitszeithöchstens 32 Std./Woche im Monatsdurchschnitt
Studium (Krankenversicherung)Arbeitszeit im Semesterin der Regel höchstens 20 Std./Woche

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Eine Nebentätigkeit ist grundsätzlich erlaubt, denn die Berufsfreiheit gilt auch für Angestellte. Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge enthalten aber eine Anzeigepflicht: Du musst die Nebentätigkeit vorher schriftlich melden. Ein pauschales Verbot jeder Nebentätigkeit ist in der Regel unwirksam; der Arbeitgeber darf nur widersprechen, wenn seine berechtigten Interessen beeinträchtigt sind.

Berechtigte Gründe sind vor allem: Du arbeitest für die Konkurrenz oder wirbst Kunden ab, die Nebentätigkeit beeinträchtigt deine Arbeitsleistung (zu wenig Ruhezeit, Übermüdung), oder du arbeitest im Urlaub oder während einer Krankschreibung in einer Weise, die der Erholung widerspricht. Für Beamte und viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten strengere Regeln mit Anzeige- oder Genehmigungspflicht nach dem jeweiligen Dienstrecht.

  • Arbeitsvertrag und ggf. Tarifvertrag auf eine Klausel „Nebentätigkeit“ prüfen.
  • Tätigkeit, Umfang (Stunden pro Woche) und Branche kurz schriftlich beschreiben und – falls nötig – vor dem Start melden.
  • Keine Aufträge von Kunden oder Wettbewerbern deines Arbeitgebers annehmen, ohne das vorher zu klären.
  • Arbeitsmittel des Arbeitgebers (Laptop, Software-Lizenzen) nicht für die eigene Tätigkeit nutzen.
  • Während der Elternzeit brauchst du für eine Selbstständigkeit ausdrücklich die Zustimmung des Arbeitgebers (§ 15 Abs. 4 BEEG); er kann sie nur aus dringenden betrieblichen Gründen innerhalb von vier Wochen ablehnen.

Anmeldung: dieselben Schritte wie bei jeder Gründung

Auch wer nur nebenbei startet, durchläuft die normale Anmeldung. Ob du ein Gewerbe anmeldest oder als Freiberufler direkt zum Finanzamt gehst, hängt von der Tätigkeit ab – die Unterschiede erklärt der Ratgeber Freiberufler oder Gewerbe.

  • Gewerbetreibende: Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt (Gebühr meist 15–65 €); im Formular kreuzt du „Nebenerwerb“ an.
  • Alle: den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats nach Beginn über Mein ELSTER abgeben. Dort wählst du auch die Kleinunternehmerregelung und schätzt Umsatz und Gewinn.
  • Das Finanzamt teilt dir eine eigene Steuernummer für die Selbstständigkeit zu; deine Steuer-ID bleibt gleich.
  • Ein separates Geschäftskonto ist für Einzelunternehmer keine Pflicht, macht die Buchhaltung neben dem Gehaltskonto aber deutlich übersichtlicher.

Steuern: Anlage N plus EÜR – so wird dein Nebeneinkommen besteuert

Sobald du nebenbei mehr als 410 € Gewinn im Jahr erzielst, musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben (Pflichtveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Dein Gehalt trägst du wie bisher in der Anlage N ein, den Gewinn aus der Selbstständigkeit in der Anlage S (Freiberufler) oder Anlage G (Gewerbe). Ermittelt wird er mit der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), die du elektronisch über ELSTER einreichst.

Der Gewinn wird zu deinem übrigen Einkommen addiert. Weil auf das Gehalt bereits Lohnsteuer einbehalten wurde, trifft der zusätzliche Gewinn voll deinen Grenzsteuersatz – er liegt bei einem Angestelltengehalt schnell bei 25–35 %. Lohnsteuer wird auf den Nebengewinn nicht abgezogen, die Steuer kommt mit dem Bescheid als Nachzahlung. Ab einer erwarteten Jahressteuer von 400 € kann das Finanzamt außerdem Einkommensteuer-Vorauszahlungen festsetzen.

Beispiel (Einzelveranlagung, Tarif 2026, ohne Soli und Kirchensteuer): Anja verdient als Angestellte so viel, dass ihr zu versteuerndes Einkommen 35.000 € beträgt. Nebenbei erzielt sie als Grafikdesignerin 11.000 € Einnahmen und hat 3.000 € Betriebsausgaben – Gewinn 8.000 €.

Beispielrechnung nach § 32a EStG 2026; eigene Berechnung, gerundet.
PositionOhne NebenjobMit Nebenjob
Zu versteuerndes Einkommen35.000 €43.000 €
Einkommensteuer (Tarif 2026)5.670 €8.174 €
Mehrsteuer durch den Nebengewinn–2.504 € (≈ 31 % von 8.000 €)
Empfehlung Rücklage–rund 30 % jedes Gewinn-Euros

Härteausgleich: bis 410 € steuerfrei, bis 820 € ermäßigt

Für Arbeitnehmer mit kleinen Nebeneinkünften gibt es den Härteausgleich (§ 46 Abs. 3 EStG und § 70 EStDV). Maßgeblich ist der Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben – nicht der Umsatz. Liegen deine Nebeneinkünfte (alle Einkünfte ohne Arbeitslohn zusammen, z. B. auch Vermietung) bei höchstens 410 €, bleiben sie komplett steuerfrei. Zwischen 410 € und 820 € wird ein gleitender Betrag abgezogen: 820 € minus Nebeneinkünfte.

Der Härteausgleich ist kein Freibetrag für Selbstständige allgemein: Er gilt nur, wenn du Arbeitslohn beziehst und Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hast. Verheiratete mit Zusammenveranlagung erhalten ihn nur einmal, nicht doppelt.

Gewinn aus dem NebenjobHärteausgleichDavon steuerpflichtig
300 €300 €0 €
410 €410 €0 €
600 €220 €380 €
800 €20 €780 €
1.000 €0 €1.000 €

Umsatzsteuer, Kleinunternehmer und Gewerbesteuer im Nebenberuf

Für die Umsatzsteuer zählt nur der Umsatz aus deiner unternehmerischen Tätigkeit, nicht das Gehalt. Wer im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € netto umsetzt, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen: keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Im Gründungsjahr gilt die 25.000-€-Grenze für das laufende Jahr (keine Hochrechnung bei Start im Laufe des Jahres). Mehrere Tätigkeiten – etwa Fotografie und ein kleiner Onlineshop – werden zusammengerechnet.

Lohnt sich der Verzicht? Wenn deine Kunden vor allem Unternehmen sind und du zu Beginn investierst (Kamera, Laptop), kann die Regelbesteuerung mit Vorsteuerabzug günstiger sein; die Entscheidung bindet dich dann fünf Jahre. Auch als Kleinunternehmer musst du seit 2025 E-Rechnungen empfangen können, und deine Rechnungen brauchen einen Hinweis auf die Steuerbefreiung.

Gewerbesteuer fällt bei Einzelunternehmern erst an, wenn der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 € übersteigt – im Nebengewerbe also selten. Freiberufler zahlen überhaupt keine Gewerbesteuer.

Krankenversicherung und Rentenversicherung: Bleibt alles beim Alten?

Als Angestellter mit Pflichtversicherung zahlst du auf deinen Nebengewinn keine zusätzlichen Krankenkassenbeiträge, solange die Selbstständigkeit nebenberuflich ist. Die Krankenkassen prüfen dazu, ob die selbstständige Tätigkeit nach Zeitaufwand und wirtschaftlicher Bedeutung die Beschäftigung deutlich übersteigt. Nach ihren gemeinsamen Grundsätzen wird vermutet, dass sie nicht hauptberuflich ist, wenn du mehr als 20 Stunden pro Woche angestellt bist und dein Arbeitsentgelt über der halben Bezugsgröße liegt (2026: 1.977,50 € im Monat). Melde die Selbstständigkeit trotzdem deiner Krankenkasse, sie entscheidet im Einzelfall.

Freiwillig gesetzlich Versicherte (Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze) zahlen dagegen Beiträge auf alle Einnahmen, also auch auf den Gewinn. Privat Versicherte zahlen einkommensunabhängige Beiträge. In der Rentenversicherung bist du als nebenberuflich Selbstständiger meist nicht pflichtversichert – Ausnahmen sind z. B. Lehrkräfte, Pflegepersonen und arbeitnehmerähnliche Selbstständige mit einem Auftraggeber, sobald der Gewinn 603 € im Monat übersteigt (mehr dazu im Ratgeber Scheinselbstständigkeit).

Deine SituationKrankenversicherungWorauf achten
Angestellt, pflichtversichertbleibt über den Job versichertKrankenkasse informieren; keine Beiträge auf den Gewinn, solange nebenberuflich
Angestellt, freiwillig versichertbleibt freiwillig versichertBeiträge auch auf den Gewinn, bis zur Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 €/Monat)
Familienversichert (z. B. Ehepartner, Kind)Familienversicherung möglichGesamteinkommen höchstens 565 €/Monat und nicht hauptberuflich selbstständig
Student/in (KVdS)Studentische Versicherungin der Regel höchstens 20 Std./Woche im Semester
Beamter/BeamtinBeihilfe + private VersicherungNebentätigkeitsrecht des Dienstherrn beachten

Selbstständig während Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder Studium

Elternzeit und Elterngeld: Während du Elterngeld beziehst, darfst du im Monatsdurchschnitt bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Der Gewinn aus der Selbstständigkeit nach der Geburt wird auf das Elterngeld angerechnet und senkt es. Bist du angestellt, brauchst du für die Selbstständigkeit in der Elternzeit die Zustimmung deines Arbeitgebers.

Arbeitslosengeld I: Arbeitslos bleibst du nur, wenn deine Selbstständigkeit weniger als 15 Stunden pro Woche umfasst. Vom Nebeneinkommen (nach Steuern, Beiträgen und Betriebsausgaben) bleiben 165 € im Monat anrechnungsfrei, der Rest wird abgezogen. Hast du die Tätigkeit schon in den 18 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate neben der Beschäftigung ausgeübt, kann ein höherer Freibetrag gelten. Melde jede Tätigkeit vorher der Agentur für Arbeit.

Gründungszuschuss: Willst du aus der Arbeitslosigkeit heraus hauptberuflich gründen, kann die Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss bewilligen (Ermessensleistung). Voraussetzung ist unter anderem ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen Arbeitslosengeld und eine Tragfähigkeitsbescheinigung, etwa von IHK oder Steuerberater.

Studium: Bleibe im Semester möglichst bei höchstens 20 Stunden pro Woche, sonst verlierst du die günstige studentische Krankenversicherung. Gewinne aus Selbstständigkeit zählen außerdem beim BAföG als Einkommen.

Vom Neben- zum Haupterwerb: Was sich beim Wechsel ändert

Viele starten nebenbei und wechseln, sobald die Aufträge tragen. Ein fester Stichtag dafür existiert nicht; entscheidend ist, wann die Selbstständigkeit zeitlich und finanziell überwiegt – spätestens, wenn du den Job kündigst oder Stunden reduzierst. Plane diese Punkte rechtzeitig:

  • Krankenkasse informieren: Als hauptberuflich Selbstständiger wirst du freiwillig versichert und zahlst den vollen Beitrag selbst – mindestens auf 1.318,33 € im Monat (Mindestbemessungsgrundlage 2026). Details im Ratgeber Krankenversicherung für Selbstständige.
  • Finanzamt informieren, wenn sich der Gewinn deutlich erhöht, damit die Vorauszahlungen passen – sonst droht eine hohe Nachzahlung auf einmal.
  • Kleinunternehmergrenze im Blick behalten: Steigt der Umsatz über 25.000 €, giltst du ab dem Folgejahr als regelbesteuert, über 100.000 € sofort.
  • Altersvorsorge neu planen: Ohne Arbeitgeber fällt die gesetzliche Rentenversicherung meist weg – lies den Ratgeber Altersvorsorge für Selbstständige.
  • Steuern zurücklegen: Mit dem Ratgeber Steuerrücklagen bilden verteilst du Einkommensteuer, Umsatzsteuer und ggf. Gewerbesteuer richtig.

Nebenberuflich selbstständig mit KontoVexa

KontoVexa hält die Selbstständigkeit vom Gehalt getrennt: Du schreibst Rechnungen mit allen Pflichtangaben, erfasst Ausgaben mit Belegfoto und bekommst am Jahresende die EÜR, die du direkt an ELSTER sendest (Tarife Business/Pro). Hast du mehrere Nebentätigkeiten, etwa eine freiberufliche und eine gewerbliche, führst du sie als eigene Betriebe mit getrennter EÜR. Die Anlage N und den Mantelbogen der Einkommensteuererklärung erstellt KontoVexa nicht; die gibst du wie gewohnt selbst ab. Mehr zur Buchhaltung für Freelancer und Nebenberufler.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich nebenberuflich steuerfrei verdienen?

Als Arbeitnehmer bleiben Nebeneinkünfte bis 410 € Gewinn im Jahr steuerfrei; bis 820 € werden sie über den Härteausgleich nur teilweise besteuert. Darüber gilt dein normaler Steuersatz. Ohne Gehalt liegt die Grenze beim Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) für dein gesamtes Einkommen.

Muss ich ein Nebengewerbe anmelden?

Ja, wenn die Tätigkeit gewerblich ist und du sie mit Gewinnabsicht dauerhaft ausübst – unabhängig vom Umfang. Freiberufler melden kein Gewerbe an, sondern geben nur den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt ab.

Erfährt mein Arbeitgeber vom Finanzamt von meiner Nebentätigkeit?

Nein, das Finanzamt informiert deinen Arbeitgeber nicht; deine Lohnsteuerklasse ändert sich durch die Selbstständigkeit nicht. Ob du ihn selbst informieren musst, steht in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag.

Kann ich nebenberuflich Kleinunternehmer sein, obwohl ich gut verdiene?

Ja. Für die Kleinunternehmerregelung zählt nur der Umsatz aus der Selbstständigkeit, nicht das Gehalt. Die Grenzen sind 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr.

Muss ich als nebenberuflich Selbstständiger Krankenkassenbeiträge zahlen?

Als pflichtversicherter Angestellter in der Regel nicht, solange die Selbstständigkeit nicht hauptberuflich ist. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen dagegen auch auf den Gewinn Beiträge. Melde die Tätigkeit in jedem Fall deiner Krankenkasse.

Wie viele Stunden darf ich neben dem Vollzeitjob selbstständig arbeiten?

Eine feste Obergrenze gibt es nicht; das Arbeitszeitgesetz regelt Beschäftigungen, nicht die eigene Selbstständigkeit. Dein Arbeitgeber kann aber widersprechen, wenn Ruhezeiten und Arbeitsleistung leiden, und die Krankenkasse betrachtet mehr Zeit als im Job als Hinweis auf Hauptberuflichkeit.

Brauche ich für den Nebenjob eine eigene Steuernummer?

Ja, das Finanzamt vergibt nach dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eine Steuernummer für deine Selbstständigkeit. Sie gehört auf deine Rechnungen; die Steuer-ID bleibt dieselbe.

Mehr über die passende KontoVexa-Funktion: Freelancer

Schritt für Schritt im KontoVexa-Handbuch: Nebenberuflich selbstständig

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung.

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