Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Sofort absetzen bis 800 € netto
Kostet ein Gegenstand für deinen Betrieb höchstens 800 € netto, darfst du ihn als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) im Jahr der Anschaffung komplett absetzen, statt ihn über Jahre abzuschreiben (§ 6 Abs. 2 EStG). Die Grenze gilt immer netto – auch für Kleinunternehmer. Alternativ gibt es den Sammelposten für Anschaffungen von 250,01 € bis 1.000 €.
Was ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut?
Ein geringwertiges Wirtschaftsgut ist ein Gegenstand des Anlagevermögens, dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Vorsteuer höchstens 800 € betragen. Normalerweise müsstest du ihn über die Nutzungsdauer abschreiben (siehe Abschreibung (AfA)). Für GWG erlaubt § 6 Abs. 2 EStG stattdessen, die vollen Kosten im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe abzuziehen. Bis 2017 lag die Grenze bei 410 €, seit 2018 sind es 800 €.
Vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Beweglich: keine Gebäude, keine Einbauten, die Teil eines Gebäudes werden.
- Abnutzbar: Der Gegenstand verliert durch Nutzung oder Zeit an Wert. Kunstwerke oder Grundstücke zählen nicht.
- Anlagevermögen: Er dient dem Betrieb länger als ein Jahr. Ware, die du verkaufst, und Verbrauchsmaterial sind kein GWG, sondern sofort Betriebsausgabe.
- Selbstständig nutzbar: Er kann allein genutzt werden, nicht nur zusammen mit anderen Geräten (dazu unten mehr).
Die drei Grenzen: 250 €, 800 € und 1.000 €
Die Beträge beziehen sich auf die Anschaffungskosten netto einschließlich Nebenkosten wie Versand oder Montage, abzüglich Rabatt und Skonto. Für jedes Wirtschaftsgut einzeln – drei Stühle für je 300 € sind drei GWG, nicht ein Gut für 900 €.
| Anschaffungskosten netto | Möglichkeit | Aufzeichnung | Anlage EÜR 2025 |
|---|---|---|---|
| bis 250 € | Sofort Betriebsausgabe | Nur der Beleg | Zeile der Kostenart (z. B. 51 Arbeitsmittel) |
| 250,01 € bis 800 € | GWG-Sofortabzug oder Sammelposten oder lineare AfA | Verzeichnis mit Anschaffungsdatum und Kosten | Zeile 36 (GWG) bzw. 37 (Sammelposten) |
| 800,01 € bis 1.000 € | Sammelposten oder lineare/degressive AfA | Anlagenverzeichnis bzw. Sammelposten | Zeile 37 oder 33 |
| über 1.000 € | Nur AfA über die Nutzungsdauer (Computer: 1 Jahr) | Anlagenverzeichnis (AVEÜR) | Zeilen 31–34 |
Immer netto: GWG für Kleinunternehmer und bei Vorsteuerabzug
Ob die 800-€-Grenze überschritten ist, prüfst du immer anhand des Nettobetrags – also des Preises ohne Umsatzsteuer, auch wenn du keine Vorsteuer abziehen darfst (§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG: Anschaffungskosten „vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag“). Bei 19 % Umsatzsteuer entspricht das einem Bruttopreis von bis zu 952 €.
Unterschiedlich ist nur der Betrag, den du absetzt: Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, setzt den Nettopreis ab und holt die Umsatzsteuer über die Umsatzsteuer-Voranmeldung zurück. Als Kleinunternehmer gehört die nicht abziehbare Umsatzsteuer zu den Anschaffungskosten – du setzt den Bruttobetrag ab.
Beispiel: Ein Kleinunternehmer kauft einen Schreibtisch für 940 € brutto. Netto sind das 789,92 € – also ein GWG. Er setzt im Jahr der Anschaffung die vollen 940 € ab. Kostet derselbe Schreibtisch 980 € brutto (823,53 € netto), ist er kein GWG mehr; dann bleibt der Sammelposten oder die Abschreibung über 13 Jahre.
Selbstständige Nutzbarkeit: wann ein Gegenstand allein zählt
Ein Wirtschaftsgut ist nicht selbstständig nutzbar, wenn es nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt werden kann und mit ihnen technisch abgestimmt ist (§ 6 Abs. 2 Satz 2 EStG). Dann gilt die Grenze für die ganze Einheit. Entscheidend ist, ob der Gegenstand nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung allein funktioniert.
- Selbstständig nutzbar: Bürostuhl, Schreibtischlampe, Kaffeemaschine, Werkzeugkoffer, Smartphone, Kamera, Beamer, Fachbuch.
- Nicht selbstständig nutzbar: einzelne Elemente eines Regalsystems, die zu einem Regal verbunden werden; fest eingebaute Teile einer Maschine; Ersatz- oder Zubehörteile, die nur in einem bestimmten Gerät funktionieren.
- Monitor, Drucker, Tastatur und Maus: früher oft nicht selbstständig nutzbar, heute meist kein Thema mehr, weil sie als Computerhardware ohnehin im Anschaffungsjahr voll absetzbar sind.
- Erstausstattung mit vielen gleichen Teilen (zum Beispiel 20 Stühle für einen Seminarraum): jeder Stuhl ist ein eigenes GWG.
Der Sammelposten: 20 % über fünf Jahre
Statt der GWG-Regel kannst du für ein Wirtschaftsjahr den Sammelposten wählen (§ 6 Abs. 2a EStG, auch Poolabschreibung). Dann kommen alle Wirtschaftsgüter dieses Jahres mit Anschaffungskosten von 250,01 € bis 1.000 € netto in einen gemeinsamen Posten, der im Jahr der Bildung und in den vier Folgejahren mit je 20 % aufgelöst wird – ohne Kürzung nach Monaten. Verkaufst oder verschrottest du ein Gut aus dem Pool, ändert sich am Sammelposten nichts.
Das Wahlrecht gilt einheitlich für das ganze Jahr: Entscheidest du dich für den Sammelposten, kannst du in diesem Jahr für Güter zwischen 250,01 € und 800 € nicht gleichzeitig den GWG-Sofortabzug nutzen. Güter bis 250 € bleiben sofort absetzbar. Im nächsten Jahr kannst du neu wählen. Der Sammelposten lohnt sich vor allem, wenn du viele Güter zwischen 800 € und 1.000 € kaufst, die sonst lange abzuschreiben wären. Er hat aber einen Haken: Er wird auch dann weiter über fünf Jahre aufgelöst, wenn ein Gut schon im zweiten Jahr kaputtgeht oder verkauft wird – ein Restbuchwert kann dann nicht sofort abgezogen werden. Und in Jahren mit hohem Gewinn bringt der Sofortabzug meist mehr, weil die Steuerersparnis bei hohem Grenzsteuersatz größer ist.
Beispiele: GWG, Sammelposten oder AfA?
Die Tabelle zeigt typische Anschaffungen eines umsatzsteuerpflichtigen Freelancers und was du im ersten Jahr absetzen kannst, wenn du dich für den GWG-Sofortabzug entscheidest (ohne Sammelposten):
| Anschaffung | Netto | Einordnung | Abzug im 1. Jahr |
|---|---|---|---|
| Fachbuch | 45 € | Bis 250 €: Betriebsausgabe | 45 € |
| Bürostuhl | 480 € | GWG | 480 € |
| Smartphone | 790 € | GWG | 790 € |
| Schreibtisch, gekauft im März | 950 € | Kein GWG: AfA 13 Jahre, 10/12 | 60,90 € |
| Regal aus drei Elementen à 350 € | 1.050 € | Eine Einheit, kein GWG: AfA 13 Jahre ab Juni, 7/12 | 47,12 € |
| Notebook | 1.400 € | Computerhardware: Nutzungsdauer 1 Jahr | 1.400 € |
| Kaffeevollautomat fürs Büro | 650 € | GWG | 650 € |
Rechenbeispiel: Sofortabzug gegen Sammelposten
Eine Grafikdesignerin kauft 2026 einen Bürostuhl (480 €), einen Monitorarm mit Lampe (300 €), einen Aktenschrank (900 €) und einen Grafiktisch (980 €), alle netto. Der Vergleich zeigt, welche Wahl im ersten Jahr mehr bringt:
| Variante | Abzug 2026 | Abzug 2027–2030 pro Jahr | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| GWG-Sofortabzug + AfA für Schrank und Tisch (13 Jahre, ab Januar) | 780 € + 144,62 € = 924,62 € | 144,62 € | Schrank und Tisch laufen noch bis 2038 |
| Sammelposten für alle vier Güter (2.660 €) | 532 € | 532 € | Nach fünf Jahren komplett abgesetzt |
Zeitpunkt, Belege und Anlagenverzeichnis
Abgezogen wird ein GWG im Jahr der Anschaffung, also der Lieferung – nicht im Jahr der Bestellung und auch bei der EÜR nicht erst im Jahr der Zahlung. Ein Bürostuhl, der am 28. Dezember 2026 geliefert und im Januar 2027 bezahlt wird, ist ein GWG des Jahres 2026. Die Vorsteuer daraus ziehst du dagegen ab, sobald die Rechnung vorliegt und du die Leistung erhalten hast.
Für GWG über 250 € verlangt das Gesetz ein laufend geführtes Verzeichnis mit Anschaffungsdatum und Anschaffungskosten (§ 6 Abs. 2 Satz 4 EStG), es sei denn, diese Angaben ergeben sich aus deiner Buchführung. Die Rechnung bewahrst du acht Jahre auf, wie es die GoBD verlangen. Wer seine Belege von Anfang an digital ordnet, findet sie auch bei einer Betriebsprüfung schnell wieder.
GWG mit KontoVexa
Erfasst du in KontoVexa eine Ausgabe über 250 € netto für einen Gegenstand, der länger hält, legst du daraus mit einem Klick ein Anlagegut an. KontoVexa schlägt die Methode anhand des Betrags vor: GWG-Sofortabzug bis 800 € netto, Vollabzug für Computerhardware und Software oder lineare AfA nach AfA-Tabelle. Das Anlagegut erscheint im Anlagenverzeichnis, die Beträge fließen in die passende Zeile der Anlage EÜR. Den Sammelposten bietet KontoVexa für neue Anlagegüter nicht an. Mehr auf der Seite EÜR und Anlagenverzeichnis.
Häufige Fragen
Ist die GWG-Grenze von 800 € brutto oder netto?
Immer netto, also ohne Umsatzsteuer – auch für Kleinunternehmer, die keine Vorsteuer abziehen dürfen. Bei 19 % Umsatzsteuer darf der Bruttopreis also bis zu 952 € betragen.
Muss ich GWG sofort abschreiben?
Nein. Der Sofortabzug ist ein Wahlrecht für jedes einzelne Wirtschaftsgut. Du kannst ein GWG auch normal über die Nutzungsdauer abschreiben oder in einem Jahr den Sammelposten wählen.
Kann ich GWG im Dezember kaufen und trotzdem voll absetzen?
Ja. Anders als bei der normalen Abschreibung gibt es bei GWG keine Kürzung nach Monaten. Ein im Dezember geliefertes GWG setzt du im selben Jahr voll ab.
Gehören GWG in die Anlage AVEÜR?
GWG über 250 € musst du in einem Verzeichnis führen. In der Anlage EÜR stehen sie in Zeile 36; der Sammelposten wird zusätzlich im Anlagenverzeichnis zur EÜR ausgewiesen. Die Grundlagen stehen im Ratgeber Anlage EÜR ausfüllen.
Was passiert, wenn ich ein GWG später verkaufe?
Der Verkaufserlös ist eine Betriebseinnahme, weil das GWG schon voll abgesetzt wurde. Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer stellst du dafür eine Rechnung mit Umsatzsteuer aus.
Gilt die 800-€-Grenze auch für Software?
Software kann als GWG gelten. Seit 2021 kannst du Computerhardware und Software aber ohnehin mit einer Nutzungsdauer von einem Jahr ansetzen und unabhängig vom Preis im Anschaffungsjahr voll absetzen.
Mehr über die passende KontoVexa-Funktion: EÜR
Schritt für Schritt im KontoVexa-Handbuch: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung.
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