Investitionsabzugsbeträge (IAB)
Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG anlegen oder importieren, Wirtschaftsgütern zuordnen, Fristen verfolgen und rückgängig machen.
Verfügbar in den Tarifen: Business Pro
Mit einem Investitionsabzugsbetrag (IAB) können kleine Betriebe bis zu 50 % der Kosten einer geplanten Anschaffung schon in einem Jahr vor der Investition als Abzug geltend machen (§ 7g EStG). Unter Investitionsabzugsbeträge (IAB) führt KontoVexa das Verzeichnis dieser Abzugsbeträge je Betrieb: Betrag, Verwendung, Restbetrag und Investitionsfrist. Die Werte fließen von hier in die Anlage EÜR – Sie tragen sie dort nicht noch einmal ein.

Das Verzeichnis lesen
Jede Zeile ist ein IAB mit Abzugsjahr, Abzugsbetrag (IAB), Verwendet, Restbetrag und Investitionsfrist. Mit den Schaltflächen über der Tabelle filtern Sie nach Status, zum Beispiel Offen oder Rückgängigmachung erforderlich; die Auswahl Betrieb zeigt nur einen Betrieb. Unter der Tabelle stehen die Summen.
Muss ein IAB rückgängig gemacht werden oder erfüllt ein Wirtschaftsgut die Nutzungsvoraussetzung möglicherweise nicht mehr, erscheint oben ein Hinweis mit Links zu den betroffenen Einträgen.
Einen neuen IAB anlegen
- Klicken Sie auf Neuer IAB. Ein Assistent führt Sie durch die Schritte.
- Betrieb und Jahr: Wählen Sie den Betrieb und das Jahr, dessen Gewinn der Abzug mindern soll. Angeboten werden nur Jahre, deren Investitionsfrist noch läuft.
- Investition: Geben Sie die voraussichtlichen Anschaffungskosten (netto) der geplanten Wirtschaftsgüter ein.
- Betrag: KontoVexa zeigt den nach den Regeln des Jahres höchstens möglichen Betrag. Übernehmen Sie ihn mit Höchstbetrag übernehmen oder geben Sie einen niedrigeren Betrag ein.
- Bezeichnung: Beschreiben Sie, was Sie anschaffen möchten.
- Voraussetzungen: KontoVexa prüft den Höchstsatz, die Summengrenze je Betrieb und – soweit der Gewinn des Jahres schon feststeht – die Gewinngrenze.
- Klicken Sie in Bestätigung auf IAB anlegen.

Der IAB wird als Entwurf gespeichert und erscheint sofort in der Vorschau der Anlage EÜR seines Jahres. Er wird Offen, sobald Sie diese Anlage EÜR festschreiben.
Einen bereits erklärten IAB importieren
Haben Sie einen IAB schon außerhalb von KontoVexa erklärt, übernehmen Sie ihn, damit KontoVexa Restbetrag und Frist weiter verfolgt:
- Klicken Sie auf Bereits erklärten IAB importieren.
- Füllen Sie Jahr der Steuererklärung, Ursprünglich erklärter Betrag und Noch verfügbarer Restbetrag aus.
- Prüfen Sie die vorgeschlagene Investitionsfrist (31.12. des dritten Jahres nach dem Abzugsjahr). Ältere Abzugsbeträge können eine andere Frist haben; dann tragen Sie die Frist aus Ihrem Bescheid ein.
- Bestätigen Sie Dieser IAB war bereits in einer abgegebenen Steuererklärung enthalten. und klicken Sie auf IAB importieren.
Beim Import wird nichts gebucht. Ist die angegebene Frist bereits abgelaufen und ein Restbetrag offen, erhält der IAB sofort den Status Rückgängigmachung erforderlich.
Den IAB einem Wirtschaftsgut zuordnen
Wenn Sie die geplante Anschaffung tätigen, legen Sie das Wirtschaftsgut unter Anlagevermögen an und speichern es. Hat der Betrieb einen IAB mit Restbetrag, erscheint dort der Bereich Investitionsabzugsbetrag verfügbar (IAB):
- Wählen Sie den IAB und geben Sie die Hinzurechnung (§ 7g Abs. 2 Satz 1 EStG) ein – höchstens 50 % der Anschaffungskosten und höchstens der Restbetrag.
- Wählen Sie, ob Sie zusätzlich die Herabsetzung der Anschaffungs-/Herstellungskosten (§ 7g Abs. 2 Satz 3 EStG) anwenden. Sie mindert die Bemessungsgrundlage der AfA; die ursprünglichen Kosten bleiben im Anlagenverzeichnis sichtbar.
- Geben Sie unter Nutzung des Wirtschaftsguts an, wie das Gut genutzt wird, und bestätigen Sie Bis zum Ende des Folgejahres in einer inländischen Betriebsstätte genutzt oder vermietet.
- Klicken Sie auf IAB für dieses Wirtschaftsgut verwenden.
Vom IAB aus geht es auch umgekehrt mit Wirtschaftsgut zuordnen. Ein IAB kann auf mehrere Wirtschaftsgüter verteilt werden; sein Status wechselt dann auf Teilweise verwendet oder Vollständig verwendet. Eine Zuordnung heben Sie mit Verwendung rückgängig machen auf: Der Betrag fließt in den IAB zurück, die Herabsetzung wird storniert und die AfA neu geplant.
Fristen und Erinnerungen
Die Investitionsfrist endet am 31.12. des dritten Jahres nach dem Abzugsjahr. KontoVexa erinnert 12 Monate, 6 Monate und 90 Tage vorher und nach Fristablauf unter Benachrichtigungen – alle Mitglieder, die IAB sehen dürfen. Ist die Frist abgelaufen und noch ein Restbetrag offen, setzt KontoVexa den IAB auf Rückgängigmachung erforderlich. Es wird dabei nichts gebucht und keine Erklärung geändert: Die nächsten Schritte entscheiden Sie im Assistenten.
Einen IAB rückgängig machen
Öffnen Sie den IAB und klicken Sie auf Rückgängig machen oder, wenn ein Hinweis Steuerliche Aktion nötig erscheint, auf IAB prüfen (Assistent zur Rückgängigmachung). Der Assistent zur Rückgängigmachung hat fünf Schritte:
- Betrag: der offene Restbetrag (§ 7g Abs. 3 EStG) oder ein Wirtschaftsgut, das die Nutzungsvoraussetzung nicht erfüllt hat (§ 7g Abs. 4 EStG).
- Grund: zum Beispiel Freiwillige Rückgängigmachung vor Fristende oder Investitionsfrist abgelaufen.
- Betroffene Jahre: welche Jahre und Zeilen der Anlage EÜR sich ändern und welche festgeschriebenen Erklärungen veraltet werden.
- Bestätigen: der offene Betrag vorher und nachher.
- Berichtigung: Links zu den Anlagen EÜR, für die Sie eine berichtigte Version erzeugen.
Ist die berichtigte Erklärung erledigt, erkennt KontoVexa das am Festschreiben der neuen Version; Sie können es auch mit Berichtigung erledigt vermerken.
Nutzungsvoraussetzung der Wirtschaftsgüter
Ein Wirtschaftsgut mit IAB oder Sonderabschreibung muss bis zum Ende des Jahres nach der Anschaffung vermietet oder (fast) ausschließlich betrieblich in einer inländischen Betriebsstätte genutzt werden. KontoVexa beobachtet das im Bereich Nutzungsvoraussetzung (§ 7g Abs. 4 / Abs. 6 Nr. 2) des IAB und des Wirtschaftsguts. Scheidet das Gut in dieser Zeit aus, sinkt die betriebliche Nutzung unter 90 % oder wird die Betriebsstätte nicht mehr bestätigt, erscheint Möglicher Verstoß mit einer Benachrichtigung. Sie entscheiden: Verstoß bestätigen führt zum Assistenten, Kein Verstoß verlangt eine Begründung. Ohne Ihre Bestätigung gilt nie ein Verstoß.
Status
| Status | Bedeutung |
|---|---|
| Entwurf | In KontoVexa angelegt, die Anlage EÜR des Jahres ist noch nicht festgeschrieben. Ganz änderbar und löschbar. |
| Offen | Bestätigt, noch nicht verwendet. |
| Teilweise verwendet | Ein Teil wurde Wirtschaftsgütern zugeordnet, ein Restbetrag ist offen. |
| Vollständig verwendet | Ganz verwendet. |
| Freiwillig rückgängig gemacht | Vor Fristende freiwillig rückgängig gemacht. |
| Rückgängigmachung erforderlich | Frist abgelaufen mit offenem Restbetrag: Die Rückgängigmachung im Abzugsjahr steht aus. |
| Rückgängig gemacht | Rückgängig gemacht. |
Gut zu wissen
- Nur Entwürfe können Sie löschen. Ein erklärter IAB wird nie gelöscht, sondern rückgängig gemacht.
- Sobald ein Teil verwendet oder rückgängig gemacht ist, sind Betrag, Jahr und Betrieb nicht mehr änderbar; die Bezeichnung und die Notiz schon. Jede Änderung steht im Verlauf.
- Die Grenzen gelten je Betrieb: Jede Tätigkeit unter Tätigkeiten ist ein eigener Betrieb.
- Lesen, Anlegen und Rückgängigmachen sind getrennte Rechte.
- Im vereinfachten Modus heißt der Menüpunkt Investitionsplanung, und der Steuerbereich zeigt eine Karte, die zum Assistenten führt.