Steuerzahlungen und -erstattungen
Gezahlte und erstattete Umsatz- und Gewerbesteuer erfassen, Steuerschulden aus Bescheiden führen und Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für die Erklärung bereitstellen.
Unter Steuerzahlungen & -erstattungen erfassen Sie, was Sie an das Finanzamt oder die Gemeinde gezahlt oder von dort zurückerhalten haben, ohne Konten kennen zu müssen. KontoVexa bucht die Bewegung selbst. Daneben führen Sie die Steuerschulden aus Voranmeldungen und Bescheiden.

Eine Zahlung oder Erstattung erfassen
- Klicken Sie auf + Steuerbewegung erfassen.
- Wählen Sie, ob Sie gezahlt oder eine Erstattung erhalten haben, dann die Steuer, zum Beispiel Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer.
- Wählen Sie die Art, zum Beispiel Vorauszahlung, und den Zeitraum.
- Tragen Sie Betrag, Datum und Bankkonto ein. Bei Bedarf verknüpfen Sie die Bewegung gleich mit einer Bankbewegung.
- Prüfen Sie die Zusammenfassung und klicken Sie auf Buchung bestätigen.
Mit Als Entwurf speichern bleibt die Bewegung ein Entwurf. Eine gebuchte Bewegung wird nicht gelöscht, sondern mit Bewegung stornieren storniert.
Steuerschulden
Im Bereich Steuerschulden und erwartete Erstattungen steht, was laut Voranmeldung oder Steuerbescheid zu zahlen oder zu erwarten ist. Mit + Steuerschuld erfassen Sie zum Beispiel die Vorauszahlungen aus dem Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde. Eine Zahlung, die eine Steuerschuld begleicht, wählen Sie beim Erfassen aus; die Steuerschuld zeigt dann, was noch offen ist. Die Fälligkeiten erscheinen unter Fristen und Pflichten.
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
Die Gewerbesteuer gehört zu einer gewerblichen Tätigkeit. Bei Gewerbesteuer wählen Sie deshalb im Feld Tätigkeit die Tätigkeit der Art Gewerbe. Gibt es nur eine, setzt KontoVexa sie selbst ein.
Der Schritt Vorauszahlungen der Gewerbesteuererklärung liest die gebuchten Bewegungen der Art Vorauszahlung dieser Tätigkeit und ordnet sie dem Quartal ihres Zeitraums zu (ohne Zeitraum dem Quartal des Zahlungsdatums). Erstattungen (Erstattung) zeigt die Erklärung gesondert; sie mindern die Vorauszahlungen nicht.
Gut zu wissen
- Vorauszahlungen, die Sie früher in den Einstellungen der Tätigkeit eingetragen haben, hat KontoVexa als Steuerschulden übernommen. Erfassen Sie die tatsächlichen Zahlungen hier, damit sie in der Gewerbesteuererklärung erscheinen.
- Die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen der Jahreserklärung ergeben sich aus den festgeschriebenen Voranmeldungen, nicht aus den hier erfassten Zahlungen.