Steuerpflichtiger
Stammdaten des Unternehmers, Umsatzsteuerregelung und Umrechnung von Fremdwährungen festlegen.
Unter Steuerpflichtiger pflegen Sie die Angaben zu Ihnen als Unternehmer: Name, Rechtsform und Anschrift, die auf Rechnungen und in Erklärungen erscheinen, die Umsatzsteuerregelung mit ihrem Verlauf und die Methode, mit der Beträge in fremder Währung für die Umsatzsteuer umgerechnet werden. Die Grunddaten stammen aus der Einrichtung beim ersten Start.

Die Stammdaten ändern
- Ändern Sie in der Karte Unternehmer die gewünschten Felder.
- Klicken Sie auf Speichern. Die Schaltfläche ist erst aktiv, wenn Sie etwas geändert haben.
| Feld | Bedeutung |
|---|---|
| Vollständiger rechtlicher Name | Der Name, unter dem das Finanzamt Sie führt. Bei Einzelunternehmen Ihr Vor- und Nachname. |
| Handelsname | Optionaler Name, unter dem Sie auftreten. |
| Rechtsform | Bei Rechtsformen mit Handelsregistereintrag erscheinen zusätzlich Registergericht und Handelsregisternummer. |
| Beginn der unternehmerischen Tätigkeit | Kein Betrieb kann vor diesem Datum beginnen. |
| E-Mail des Steuerberaters | Wird vorgeschlagen, wenn Sie eine abgeschlossene Erklärung an Ihre Steuerberatung senden. |
| Geschäftsführer (für Rechnungen) | Erscheint auf Ihren Rechnungen, wenn ausgefüllt. |
Die Postleitzahl hat fünf Ziffern; Name, Straße, Ort und Beginn sind Pflichtfelder.
Die Umsatzsteuerregelung ändern
Die Karte Umsatzsteuerprofile zeigt alle Regelungen, die je galten, mit Gültigkeitszeitraum, Besteuerungsart und Abgabeturnus. Eine Regelung wird nie überschrieben; eine Änderung beginnt eine neue.
- Klicken Sie auf Regelung ändern.
- Tragen Sie unter Neue Regelung gültig ab den ersten Tag der neuen Regelung ein, in der Regel den Ersten eines Monats. Die bisherige Regelung endet am Vortag.
- Wählen Sie die Umsatzsteuerregelung. Bei Regelbesteuerung wählen Sie zusätzlich Besteuerungsart und Abgabeturnus der Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie gegebenenfalls die Dauerfristverlängerung.
- Klicken Sie auf Speichern.
Fremdwährungen umrechnen
In der Karte Fremdwährung: Umrechnung für die Umsatzsteuer wählen Sie unter Umrechnungsmethode, wie Rechnungen und Ausgaben in fremder Währung für die Umsatzsteuer in Euro umgerechnet werden. Die Methode gilt für das ganze Unternehmen.
- BMF-Monatskurs des steuerlich maßgeblichen Monats braucht keine Genehmigung und ist voreingestellt.
- BMF-Durchschnittskurs des Vormonats und Tageskurs dürfen Sie nur mit Genehmigung des Finanzamts verwenden. KontoVexa verlangt dann, dass Sie Ich bestätige, dass die erforderliche Genehmigung des Finanzamts vorliegt. ankreuzen und das Datum der Genehmigung eintragen; Behörde, Aktenzeichen und das Genehmigungsschreiben können Sie ergänzen.
Klicken Sie auf Speichern. Jede Änderung erscheint unter Änderungsverlauf.
Gut zu wissen
- Alle Benutzer mit Zugriff auf die Einstellungen sehen diese Seite; ändern dürfen nur Inhaber, Administratoren und die Steuerberatung.
- Jede Änderung wird im Audit-Protokoll festgehalten. Speichern zwei Personen gleichzeitig, gewinnt nicht einfach die letzte: KontoVexa meldet den Konflikt.
- Steuernummer und USt-IdNr. pflegen Sie unter Steuerliche Registrierungen, Ihre Betriebe unter Tätigkeiten.
Vereinfachter Modus
Im Modus Einfach finden Sie dieselben Angaben unter Mein Unternehmen, aufgeteilt in die Reiter Stammdaten, Steuern (USt), Steuernummern und Tätigkeiten. Gespeichert wird genau wie hier.